📝 Zusammenfassung
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## HAUPTTHEMA
Drohne fliegen ist ein wunderschönes Hobby, erfordert jedoch umfassendes Wissen über geltende Gesetze und Vorschriften, insbesondere für Einsteiger.
## KERNPUNKTE
• **Altersregelung**: Mindestalter für das Fliegen von Drohnen in der offenen Kategorie ist 16 Jahre; jüngere Piloten benötigen eine Aufsichtsperson.
• **Versicherungspflicht**: Für Drohnen mit Kamera ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich; kosten zwischen 30 und 60 Euro im Jahr.
• **Registrierung & ID**: Drohnenbetreiber müssen sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren; eine E-ID-Nummer ist notwendig und muss an der Drohne angebracht werden. Die Registrierung kostet 20 Euro.
• **Drohnenführerschein**: Für Drohnen über 250 g ist der EU-Kompetenznachweis notwendig; dieser kann online erworben werden und gilt für 5 Jahre.
• **Flughöhen und Zonen**: Maximalhöhe von 120 m; spezielle Geozonen (z.B. Flughäfen, Naturschutzgebiete) und ein generelles Überflugverbot über Menschenansammlungen.
• **Nachtflüge & technische Funktionen**: Nachtflüge nur mit grünem Blinklicht erlaubt; Sichtkontakt zur Drohne muss während des Flugs bestehen bleiben.
## FAZIT/POSITION
Das Video betont die Komplexität der Gesetze und Vorschriften im Bereich Drohnenfliegen. Es ermutigt die Zuschauer, sich gut zu informieren und verantwortungsbewusst zu handeln, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Drohne fliegen ist für mich eins der schönsten Hobbys auf der Welt. So viele wunderschöne Perspektiven, Möglichkeiten und einfach das Gefühl von Freiheit beim Drohne fliegen und den Sachen, die du damit erstellen kannst. Egal, ob Fotos oder Videos, aber so schön es ist, so viele Regeln Gesetze und Vorschriften gibt es dann aber auch und viele davon kennt man als Einsteiger nicht bzw. weiß gar nicht, dass es überhaupt Gesetze oder Strafen dazu gibt, woher auch, aber dafür bin ich ja auch da. Heute gibt's deswegen nämlich einen kompletten Überblick über alle Regeln 2025, die du unbedingt kennen solltest, wenn du Drohne fliegen möchtest und das in der sogenannten offenen Kategorie. Das Ganze natürlich, wie sollte es auch anders sein, ohne Gesetzes tralalafiti Gedöns und mit vielen Fragen bzw. basierend auf vielen Fragen, die mir in vergangenen Videos zu den Gesetzen gestellt worden sind. Wer darf überhaupt Drohne fliegen? Um eine Drohne in der sogenannten offenen Kategorie zu fliegen, musst du mindestens 16 Jahre alt sein. Wenn du jünger bist, darfst du natürlich auch Drohne fliegen, aber bei jedem Flug nur unter Aufsicht einer geeigneten Person. Das kann ein Elternteil sein, das kann ein erfahrener Pilot sein oder jemand, der alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Wichtig dabei, die Hafflichversicherung muss explizit den minderjährigen Piloten abdecken. Genau deshalb schauen wir uns im nächsten Thema das Thema Versicherung an. Versicherungspflicht. Du willst draußen eine Drohne mit Kamera fliegen, dann brauchst du definitiv immer eine haftlichversicherung für deine Drohne. Auch wenn sie noch so klein und noch so günstig ist, ist eine Kamera dran und du fliegst draußen. Heißt Haftpflichtversicherungspflicht. Manche private Haftlichtversicherung oder Hausratsversicherung decken das bereits ab. Lohnt sich das also nachzufragen, aber manchmal auch nur bis 250 g. Für größere Modelle oder wenn du einfach sicher gehen willst, lohnt sich eine separate Drohnenversicherung. Die kostet so zwischen 30 und 60 € im Jahr und ist natürlich, wie sollte es anders sein, unten in der Beschreibungsbox verlinkt. Registrierung als Drohnenbetreiber. Sobald deine Drohne draußen fliegen soll und wie ich sagte eine Kamera hat, musst du dich als Drohnenbetreiber beim Luftfahrtbundesamt ganz hochoffiziell registrieren. Das gilt auch für winzige 20 € Temudrohen. ist verrückt, ist aber so und in der gesamten EU-Pflicht, also nicht nur in Deutschland, gesamte EU. Wichtig ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass du dich als Betreiber und nicht etwa die Drohnen registrieren musst. Nach der einmaligen Registrierung bekommst du auf Lebenszeit eine sogenannte E-ID-Nummer, also deine persönliche Betreibernummer. Die musst du gut lesbar an deiner Drohne befestigen oder an jeder deiner Drohne befestigen, auch an leichten Modellen unter 20 € oder auch unter 20 € unter 250 g oder auch an so einer Temodrohne, sobald sie eine Kamera hat und du draußen fliegen möchtest. Die Betreiberregistrierung muss übrigens in dem Land vorgenommen werden, in dem dein Hauptwohnsitz ist und kostet in Deutschland 20 €. Und wunder dich nicht, es kann durchaus sein, dass du das erste Jahre später bezahlen musst. Die Plakette. Die Plakette muss nicht mehr feuerfest oder aus Vibranium sein, aber deine EID muss dauerhaft lesbar und sicher befestigt werden. Ich nutze dafür übrigens einen Etikettendrucker. So albern das klingt, so praktisch ist das. Achtung, auch hier ist eine Stolperfalle. Die Fernpiloten ID kommt nicht auf die Drohne, sondern die Betreiber ID. Auch darf die EID nicht vollständig auf der Drohne sein. Die letzten drei Ziffern sind eine Prüfziffer. Drohnenführerschein für alle Drohnen über 250 g bzw. beginnen mit der Kategorie C1. Brauchst du den EU Kompetenznachweis A1 A3. Das ist der kleine Drohenführerschein. Den bekommst du für 25 € auf der Lernplattform des Lufard Bundesamt. Dauert so ein bis zwei Stunden, also kannst rein online machen. Dauert nein, gilt für 5 Jahre und danach muss ihn für 25 € erneuern. Hier könnte es übrigens spannend sein, offizielle Anbieter anderer EU-Länder mal anzuschauen, denn anders als die EID kann der Führerschein auch in anderen EU-Ländern gemacht werden und gilt EU weit. Das nur als kleiner Trick, wie man vielleicht Geld sparen könnte. Wenn du näher an Menschen fliegen willst oder größere Drohnen hast, z.B. über 900 g, also C2 Drohnen, brauchst du den A2 Schein. Der kostet schon so um die 100 €. Erfordert manchmal nur eine Online Prüfung, manchmal musst du auch irgendwo die Prüfung ablegen, da lohnt es sich auch besonders zu schauen. Ist auch noch mal unten verlinkt. Achte also unbedingt bei neuen Drohnen auf die C-klassifizierung, denn seit 1.1.2024 2024 darf eine neue Drohne vom Hersteller nicht mehr ohne C-Klasse in Verkehr gebracht werden. Natürlich gelten alte Drohnen als Bestandsdrohnen und dort zählt lediglich das Abfluggewicht. Bestandsdrohen, Eigenbau und FPV Drohnen. Wenn du eine Drohne ohne CE Klassifizierung, z.B. ein älteres Modell wie eine DJI R2 oder einen Eigenbaufliegst, gelten besondere Regeln. Über 250 g brauchst du definitiv den kleinen EU-Kompetenznachweis. Und du darfst nur noch in der Unterkategorie A3 fliegen, also mit sehr großem Abstand zu Menschen und Gebäuden. Ja, und für FPV Flüge mit dieser FPV Brille gilt natürlich wieder was ganz Besonderes. Da brauchst du eine Person, die neben dir steht, ein sogenannter Spotter und die das Flugfeld überwacht, wenn du draußen fliegst. Seit dem 1.1.2024 2024 gibt es nur noch Drohnen mit CE Klassifizierung, habe ich ja schon gesagt. Bei diesen Drohnen musst du darauf achten, sie so zu betreiben, wie der Hersteller es vorschreibt. Zubehör wie zusätzliche LEDs oder Anbauteile wie Landefüße oder keine Ahnung, was man da noch dran basteln könnte. So Schwimmerdinger oder so darfst du nur verwenden, wenn sie explizit vom Hersteller erlaubt sind, sonst verlierst du die CE Klassifizierung. Das ist ungefähr so wie so ein getuntetes Auto ohne ABE. ist cool, aber definitiv nicht erlaubt und kann im Problemfall mehr als teuer werden. Welche Anbauteile im Detail erlaubt sind, steht immer in der Anleitung oder im Handbuch der entsprechenden Drohne. Ja, und das solltest du dir in diesem Falle absolut und genau mal anschauen. NDFilter z.B. sind übergreifend erlaubt. Das heißt, da ist es egal, welcher Hersteller das ist. Wo darf ich fliegen? Der Luftraum ist ein hochregulierter Bereich, der von unzähligen Regeln und Vorschriften geprägt ist, die dem Schutz von Menschen, Eigentum, der öffentlichen Sicherheit und keine Ahnung was noch dienen. Für uns Drohnenpiloten ist das Verständnis dieser Regeln, muss ich fairerweise sagen, insbesondere der sogenannten Geozonen. Das sind geografische Zonen, Flugverbotszonen, nicht nur absolut essentiell, das ist manchmal auch sehr kompliziert. Der Leitsatz. Grundsätzlich darfst du überall fliegen, wo es nicht explizit verboten ist. Ist zwar im Kern korrekt, doch die Liste der expliziten Verbote und du kennst Deutschland ist lang vielschichtig und fühlt sich manchmal einfach nach Gängelung an. Und ganz ehrlich, an manchen Stellen bin ich der Meinung, das müsste dringend optimiert werden. Kommen wir jetzt einfach ganz schmerzlos zu den Geozonen, dann haben wir es auch hinter uns. Das sind nämlich definierte Luftraumbereiche, in denen der Betrieb von Drohnen eingeschränkt, verboten oder nur unter bestimmten Auflagen erlaubt ist. Sie dienen dazu die Sicherheit, den Datenschutz, die Privatsphäre, den Schutz der Umwelt und keine Ahnung vielleicht auch noch für den Weltfrieden zu sorgen, aber ist halt ganz wichtig und die EASA, also die Europäische Agentur für Luftraum, nee, für Flugsicherheit, glaube ich, heißt sie, stellt dabei den rechtlichen Rahmen der Geozonen, während die einzelnen Mitgliedschaften der EU die genauen Zonen und Beschränkungen festlegen. Und das knifflige daran ist, diese Zonen sind nicht etwa statisch oder so, sondern können sich täglich, du hörst richtig, täglich ändern. Daher ist eine Prüfung vor jedem Flug quasi unerlässlich. Für mich ist die Seite also in Deutschland von der deutschen Flugsicherung depool.de immer die erste Anlaufstelle. Da gucke ich, ob ich den Flug machen kann. Tipp da drauf und dann sehe ich halt, welche Einschränkung es gibt. Und diese Einschränkungen für Drohenflüge lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen. Permanenter Schutz kritischer Infrastruktur und sensible Bereiche klingt sehr hölzern, aber diese Zonen sind in der Regel dauerhaft und dienen dem Schutz von Orten, an denen einen Drohenflug ein erhöhtes Risiko darstellen würde. Und dazu gehört z.B. ein Flugplatz oder ein Flughafen und im Umkreis von 1,5 km um einen Flugplatz ist z.B. ein absolutes Betriebsverbot für Drohnen. Das gleiche gilt auch von 1,5 bis 5 km bei Flughäfen. Schau dir einfach die Karte an und dann wird ihr sowieso schwindelig. Bitte meide auch Industrieanlagen, Gefängnisse, Justizvollzugsanlagen, militärische Anlagen, Krankenhäuser, insbesondere die auch mit Landeplätzen für Rettungshubschrauber, Grundstücke des Bundes oder der Länder, z.B. Regierungsgebäude, Polizeistation, Gerichte und so weiter und so fort. Du hörst schon, die Liste ist lang. Einsätze von Polizei und Rettungsdiensten, so spannend und cool sie sein könnten vom Motiv her, lass das einfach sein. Erkundige dich. Es gibt einfach nur Ärger. Es gibt sogenannte Notarams, die sagen, ob du da fliegen darfst oder nicht oder wie weit das Ganze eingeschränkt ist. Und damit kommen wir zu einem großen Punkt der Missverständnisse, nämlich von Wohnungsgrundstücken. In Deutschland ist der Betrieb von Drohnen über Wohnungsgrundstücken verboten. Kein in 120 mm mal eben drüber oder sowas merkt ja keiner. Nope. Dieses Verbot gilt natürlich nicht, wenn der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte des Grundstücks dem Überflug ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die Zustimmung muss übrigens für jeden geplanten Flug eingeholt werden. Schutz der Umwelt und der Tierwelt, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Vogelschutzgebiete. In diesen Zonen ist Drohenflug gar nicht erlaubt, streng verboten oder stark eingeschränkt, um die Tiere nicht zu stören. Insbesondere während Brut und Aufzuchtzeiten oder um empfindliche Ökosysteme zu schützen. Da lohnt es sich genau zu schauen, welche Jahreszeit z.B. ist. Die genauen Bestimmungen können je nach Schutzgebiet zeitlich variieren, sagte ich ja gerade, und sind oft durch lokale Verordnungen festgelegt. Und wenn du glaubst, in Deutschland wäre das schon ätzend, dann schau dir mal Natura 2000 in den Niederlanden an. Das ist Katastrophe. Hoch 10 theoretisch. Also schau es dir einfach mal an. Menschenansammlung ist so ein ganz großer besonderer Punkt. Der Betrieb von Drohen über Menschenansammlung ist nämlich generell untersagt. Eine Menschenansammlung liegt dann vor, wenn sich so viele Personen auf engstem Raum befinden, dass sie sich im Falle eines Notfalls nicht mehr schnell individuell aus dem Gefahrenbereich entfernen können. Also, was soll das sein? Ja, ganz einfach, du hast du ganz viele Leute und die können nicht nach links, rechts, oben, unten oder sowas. Und da ist beste Beispiel, damit man das direkt versteht, sind Konzerte, Sportveranstaltungen, Demonstrationen, größere Feste, unter anderem sogar vielleicht sogar Hochzeiten, ne? Und für bestimmte Drohnenklassen ist bei C0 und C1 die Möglichkeit geschaffen worden für den Überflug von unbeteiligten Personen. Aber das sind eben keine Menschenansammlungen. Tabu sind übrigens auch Bundeswasserstraßen, Autobahnen, Bundesstraßen, Eisenbahnenlinien und viele Orte sind noch zusätzlich oder alternativ, obwohl man da fliegen dürfte, übers Hausrecht und über Sicherheitsbedenken gesperrt. Landschaftspark Duisburg Nord, der Kölner Dom, die Allianzarena, das Wackenfestival, Burg Els und und du hörst, es ist ein riesiger Gesetzesdschungel, aber es wäre natürlich nicht Deutschland und nicht Gesetzes Tralafiti Gedöns, wenn es nicht auch da wieder eine Ausnahme geben würde, nämlich die ein Z ein Regel. Normalerweise musst du 100 m seitlichen Abstand z.B. zu einer Bundeswasserstraße halten und überfliegen ist komplett tabu. Aber es gibt ja, wie sollte es jetzt anders sein, auch eine Ausnahme. Du hältst z.B. mindestens 10 m Abstand zur Wasserstraße. Dein seitlicher Abstand ist mindestens so groß wie deine aktuelle Flughöhe. Bei 10 m wären das 10 m. Also bei 30 m Höhe, 30 m Abstand. Und da gibt es noch mal eine Ausnahme. Du merkst schon, man könnte einfach ein Buch darüber schreiben. Du kannst z.B. in höher als 100, aber niedriger als 120 m Zapp über die Bundeswasserstraße queren, aber nur wenn du nichts gefährdest, kein Schiff oder sowas und keine Schleuse. Du merkst, es ist kompliziert. Wo wir gerade schon bei Zend sind, es gibt die 120 m Höhenregelung. Du darfst nämlich mit deiner Drohne nur maximal 120 m über den Boden fliegen. Und ich sage extra Boden, denn die Höhe bezieht sich nicht auf deinen Startpunkt, sondern immer senkrecht auf den Boden unter der Drohne. Ich habe dazu ein eigenständiges Video gemacht, denn das würde hier das ganze wirklich sprengen, genauso wie ich ein extra Video gemacht habe zum Thema Sichtweite kurz Floss, denn du musst deine Drohne jederzeit mit dem bloßen Auge sehen und die Lage der Drohne bestimmen können. Das glaube ich ist die nervigste Auflage, weil wofür hat man so eine schöne Drohne, die gefühlt Kilometer weit fliegen könnte, aber es ist eben nicht erlaubt. Habe ich ein eigenes Video zugemacht. ist unten auch noch mal alles verlinkt. Fliegen bei Nacht. Nachtflüge sind grundsätzlich erlaubt, aber nur wenn deine Drohne ein grünes Belinklicht hat, ohne dass es einen Nachtflug nicht erlaubt. Achtung, manche Drohnen haben keins oder schalten das grüne Blinklicht beim Start der Videoaufnahme automatisch ab. Ja, und das solltest du unbedingt wissen. Es wäre natürlich auch möglich eine Zusatzbeleuchtung anzubringen, aber so verlocken und praktisch das wäre, ist ja eben nicht erlaubt, wenn es eine Czertifizierte Drohne ist. Ach ja, Rohe Störung könnte da auch so ein Ding sein. Also schön leise fliegen und nicht stören unten. Nein, gegebenfalls darfst du Propeller, die leiser sind, auch nicht einfach montieren. Du merkst schon, es ist ein riesiges ätzendes EUwerk und bitte, ich habe hier nicht den erhobenen Finger, sondern ich will es ja einfach mal zeigen. Bei FPV z.B. sind FPV Flüge erlaubt, aber nur eben mit dem Spotter, der die Drohne mit bloßem Auge überwacht. Der Spotter muss jederzeit eingreifen können bzw. dir sagen können und darf nicht selbst durch eine Brille schauen. Und hier gibt's auch wieder eine Sonderregelung, denn bist du Mitglied in einem Modellfliegerverein, dann darfst du die FPV Drohne ohne Spotter fliegen, aber nur bis 30 m Höhe und retisch nur so weit, dass du sie unter normalen Umständen auch sehen könntest. Active Track, autonome Flugprogramme und Waypoints. Viele moderne Drohnen, deswegen ist dieses Sonderkapitel hier, bieten heute Funktionen wie Active Track, Masterhots, Quickshots, Waypoints oder das automatische Umkreisen von Objekten oder was auch immer an. Das ist technisch genial, auch so cool in den Aufnahmen, aber rechtlich musst du dabei ein paar Dinge wissen. Die Grundregel gilt, solange du innerhalb der offenen Kategorie fliegst, darfst du keine Funktion nutzen, die den Sichtflug unmöglich macht. Das würde theoretisch bedeuten, du musst ständig Blickkontakt zur Drohne haben, denn sobald die Drohne hinter einem Baum verschwindet oder du sie nur noch auf dem Display siehst, ist theoretisch dieser Floss, also der die Visual Line of Side nicht mehr gegeben. Das ist wirklich meines Erachtens ja optimierungsbedürftig. Ich habe ein Video dazu gemacht, kannst dir gerne mal angucken, ist auch unten verlinkt. Warum ist das ein Sonderthema? Natürlich, weil es hier auch wieder eine Ausnahme gibt, denn wenn die Drohne dich verfolgt, Active Track oder Follow Me, denn da darfst du den Sichtkontakt ganz offiziell verlieren, solange du unter 50 m Abstand bleibst, also die Drohne zu dir und du die Steuerung der Drohne jederzeit übernehmen könntest. Also, wenn du beim Joggen oder Wandern bist, darf die Drohne dich ganz legal automatisch filmen. Du musst nur sicherstellen, dass du niemand gefährdest und dass du sie jederzeit ähm ja bzw. jederzeit im Notfall stoppen kannst. Und da ist es kritisch bei Drohnen, die z.B. das Ganze vollautomatisch machen können, da drückst du drauf, sagst bitte folge mir und die Drohne folgt dir. Wie kannst du sie stoppen? Hm, weißt du, wie ich das meine? Ja, deswegen ganz ehrlich, mein Tipp: Nutze die Features aber mit hier an. Plane vorab, prüfe die Umgebung, fliege im sicheren Gelände und mach dir bewusst, dass du rechtlich immer am Steuer sitzt, auch wenn die Drohne selbst fliegt. Drohnen im Urlaub, das müsste eigentlich ein eigenständiges Video sein, denn jedes Land hat eigene Regeln. Klar, innerhalb der EU gelten viele Standards, aber Registrierung, Apps, Karten und Genehmigung können und sind definitiv unterschiedlich und du musst dich immer vorher informieren, z.B. über offizielle Seiten des entsprechenden Landes. Aber sobald du außerhalb der EU bist, kann das mehr als schwierig werden und höchst straffer. Also höchst straffer, es kann sein, dass die Drohne eingezogen wird, dass du Strafen bekommst. Guck dir mal Dubai, Ägypten, manche Teil egal, schau es dir einfach mal an. Was passiert denn bei Verstößen? Na ja, wer gegen Vorschriftenverstöß riskiert, mal den Verlust der Drohne. Es kann also sein, dass das Ding eingezogen wird und dazu können Bußgelder bis in den vierstelligen Bereich sein. Das kann also 50.000 € sein. Besonders kritisch wären das bei Flügen in gesperrten Zonen über Menschenansammlung ohne Versicherung oder ohne Registrierung. Wenn du selbst mal ein wenig googelst, wirst du allerdings feststellen, so richtig viele Verurteilung gibt es gar nicht in der Öffentlichkeit. Also, da ist nicht viel öffentlich. Das liegt aber auch allerdings daran, dass, wenn du das mal vergleichst, die Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen von Autofahrern wird auch nirgendswo wirklich öffentlich festgehalten. Also Fakt ist, es gibt Strafen, aber wie viele Drohnenpiloten pro Jahr bestraft werden oder wurden, muss ich sagen, keine Ahnung, ehrlich gesagt, keine Ahnung. Ich möchte dir aber aus der Erfahrung heraus einen technischen Tipp mitgeben. Jede DJI Drohne und es sind auch noch andere Hersteller speichern jeden Flug jeder Drohne unlöschbar in der Drohne. Zweitens über geeignet Scanner, z.B. das DJI Aeroskop, kann der Flug einer jeden DJI Drohne inklusive Live Standort von Pilot und Drohne über mehrere Kilometer hinweg erkannt werden. Das heißt also, die wissen, wo du stehst, wann du da warst. Also mein Fazit ist es, es sind unendlich viele, teilweise sehr ätzende Regeln, aber wenn du das Video bis hierhin gesehen hast, dann bist du bestens vorbereitet. Geh mit Verstand an jede Situation dran, nutze Apps, informiere dich und wenn du unsicher bist, ja, dann schreib es doch einfach mal in die Kommentare bzw. lass den Flug einfach sein. Ich bin ganz ehrlich, ich möchte hier so viele Kommentare versuchen zu beantworten, wie ich nur kann. Und wenn dir das Video gefallen hat, bzw. Wenn es für dich informativ war, hinterlasse mir ein Like. Wenn es dir nicht gefallen hat, zwei Likes. Lob, Kritik, Anregungen, Kommentare bitte in die Kommentare, denn nur so kann ich natürlich auch besser werden. Ich möchte mich herzlich bedanken, wenn du Bock hast, lass mir ein Abo da und jetzt wünsche ich dir von Herzen allzeit guten Flug. M.