📝 Zusammenfassung
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## HAUPTTHEMA
Der Fall eines brutalen Gewalttäters aus Eritrea, der in Bergneustadt eine 58-jährige Frau angegriffen hat, wirft Fragen zur Gerechtigkeit und zu den Entscheidungen der Justiz auf.
## KERNPUNKTE
• Ein 34-jähriger Mann aus Ostafrika wurde für einen brutalen Übergriff sowie eine Sexualstraftat verurteilt, erhält jedoch eine milde Strafe von 2 Jahren und 11 Monaten Haft.
• Die Strafe wurde aufgrund der Berufung und einer begutachteten Teilunzurechnungsfähigkeit des Täters bei Drogeneinfluss auf 2 Jahre reduziert.
• Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 9 Monate Haft auf Bewährung gefordert, was für die Angehörigen des Opfers als unzureichend empfunden wurde.
• Der Fall hat auch die Diskussion um das Vertrauen in die Justiz und deren Entscheidungen angestoßen.
• Das Opfer und ihre Familie leiden nach wie vor unter den physischen und psychischen Folgen des Übergriffs.
## FAZIT/POSITION
Das Video kritisiert die Urteile und die Verfahrensweise der Justiz, die als ungerecht empfunden werden, und betont die Notwendigkeit, die Verantwortung für solche Taten angemessen zu ahnden. Der Fall verdeutlicht, wie solche Entscheidungen das Vertrauen in den Rechtsstaat gefährden können.
Ein Zuschauer hat mich auf einen Fall aufmerksam gemacht. Kann eine Zuschauerin gewesen sein, ich weiß es gar nicht mehr. Ich habe nur die E-Mail noch mal gelesen oder gefunden. Hat mich auf einen Fall aufmerksam gemacht in Bergne Neustadt Gummersbach. Und zwar geht es um einen brutalen Gewalttäter, Trommelwirbel, einen Ostafrikaner, der eine 58-jährige Frau vor einer Volksbank niedergeschlagen hat. Das Urteil vom Amtsgericht lautete 2 Jahre und 11 Monate Haftstrafe. Zuvor hat er eine Sexualstraftat begangen, dann zusätzlich diese ähm ich weiß gar nicht, ob es nicht so, ob sogar schwere oder nur gefährliche Körperverletzung. Auf jeden Fall Körperverletzungsdelikt, das wurde zusammengelegt und dann hat man sich eben für diese Haftstrafe entschieden. Berufung war übrigens geplant und über das Berufungsurteil, darüber spreche ich gleich noch. Nämlich das ist der eigentliche, ne? nicht der eigentliche, aber das ist mit einer Hauptgründe für für diesen Fall, dass daraus meiner Meinung nach ein weiterer Justizskandal entstanden ist. Der Täter will die Strafe kippen lassen. Sie sind ein brutaler Gewalttäter und es gilt zu verhindern, dass anderen Menschen das gleiche wiederfährt. Mit diesen Worten sprach Richter Ulrich Nev am Schöpfengericht in Gummersbach, Nordrin-Westfalen am Donnerstag, dem 17. Juli ist schon paar Monate her. Ein Urteil aus, dass nicht nur ein klares juristisches Signal sendet, sondern auch eine regionale Wunde offenlegt. Der heute 34jährige Amaniel M, ein polizeibekannter Mann aus Eritrea im Osten Afrikas, wurde wegen einer brutalen Körperverletzung, die Anfang Dezember 2024 in Berg Neustadt ähm stattfand äh oder die Berg Neustand Berg Neustadt erschütterte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 9 Monaten ohne Bewährung verurteilt. So. in Kombination mit einem früheren Urteil wegen sexueller Belästigung vom 17. April 2025, also hat sich da immerhin irgendwie zwei Monate Zeit gelassen. 17. Juli, 17. April äh Entschuldigung 3 Monate, bei dem er ein Jahr und vier Monate zu einem Jahr und vier Monate Bewährung verurteilt wurde, hat sich nur eine Gesamtfreiheitsstrafe von 35 Monaten, 2 Jahren und 11 Monaten äh aufsummiert. Der Täter befindet sich seit dem ersten Urteil in Haft. Nach Abzug der bisher verbüsten rund 4er Monate bleibt ihm eine Resthaftzeit von 31 Monaten, die er vollständig absetzen muss. Stand heute, also Stand Juli. So, da schreibt ja jemand geringe zu geringe Strafe. Ja, aber die Krönung kommt jetzt. Brutaler Übergriff in der Altstadt. Blutflecken im Eingangsbereich an der Talstraße gegenüber der Volksbank in Berkneustadt zeugen von der brutalen Attacke am Dienstagabend dem 3. Dezember 2024. Eine 58-jährige Frau wurde damals schwer verletzt. Ein still, aber eindringlicher Appell an mögliche Zeugen, sich dringend zu melden. Die junge Staatsanwältin fordert 9 Monate Haft auf Bewährung. Neun Monate Haft auf Bewährung war das, was das Fast zum Überlaufen brachte. Jaeline Zilz, die Tochter des Opfers, sagte im Interview mit News on Tour später: "In diesem Moment sei ihr fast der Kragen geplatzt. Ihre Mutter verließ daraufhin den Saal. Das Gericht ging am Ende über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Normalerweise ist es so, Staatsanwaltschaft fordert das, Verteidigung fordert das und Gericht trifft sich irgendwo in der Mitte. Das aber weiß ich nicht hier Verteidigung Freispruch, weil irgendwie äh hat ja nichts gemt und Staatsanwaltschaft irgendwie hier fordert. Ja, so und dann kommt hier das Gericht eher untypisch. Neun Monate ein Jahr und 9 Monate ohne Bewährung. Das Urteil war noch nicht nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde angekündigt und das Verfahren geht im Oktober 2025 diesen Monat, also in die nächste Instanz beim Landgericht Köln. Es wird es wird aber noch besser. Werkneustadt Richter am Landgericht Köln senken in Berufung im Berufungsverfahren Strafe für den otafrikanischen Schläger 34 Jahre alt. Urteil reduziert 2 Jahre statt 2 Jahre und 11 Monate. Das Landgericht Köln hat die Schuldsprüche bestätigt, das Strafmaß jedoch geändert. Amaniel M. 11 Monaten Haft wegen sexueller Belästigung und einem Jahr und 9un Monaten wegen Körperverletzung verurteilt. Aufgrund einer vom Gutachter festgestellten, jetzt haltet euch fest, teilweisen Unzurechnungsfähigkeit wurde die Gesamtstrafe verringert. Der Mann soll zum Tatzeitpunkt unter Drogeneinfluss gestanden haben. Herzlichen Glückwunsch. Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten. Wenn ihr sauft oder euch zudröhnt von der Straftat, geht das Strafmaß runter, weil teilweise unzurechnungsfähig. Im Prozess trat ein Gutachter auf, der ursprünglich im Auftrag der Verteidigung gelernt war, laut Angehörigen, aber auch Aussagen tätigte, die die Sicht des Opfers bestätigten. Er bescheinigte dem Angeklagten eine teilweise verminderte Schuldfähigkeit. Dieser Umstand wurde vom Gericht bei der Strafmessung berücksichtigt. sollte man definitiv bei der Strafmessung berücksichtigen, wenn sich da jemand zudröhnt und solche Straftaten begeht und pauschal Jahre oben drauf legen, wäre mein bescheidener Vorschlag. Mit der Entscheidung des Landgerichts Köln ist die Berufung abgeschlossen und das Urteil ist rechtskräftig. Amaniel Muss nun eine zweijährige Haftstrafe verbüßen. Eine vorzeitige Entlassung bei guter Führung ist selbstverständlich theoretisch möglich. Für die Familie des Opfers bleibt der Fall jedoch präsent. Barbara Zils leidet weiterhin unter den physischen und psychischen Folgen der Tat. Ihre Tochter Jacqueline sagt am Dienstagabend: "Das Urteil fühlt sich nicht gerecht an, aber wenigstens sitzt erstmal hinter Gittern." Erstmal wahrscheinlich nur jetzt noch müsst anderthalb Jahre hat ja äh wenn er seit dem ersten Urteil dann irgendwie schon sitzt seit Juli. Ähm also ganze zwei Jahre ist er nicht weg. Aber ja, das ist das äh ein Urteil. Spricht natürlich so keiner rüber, aber also aus vielerlei Hinsicht absolut bemerkenswert. erst diese völlig lächerliche Strafe, äh das lächerliche Strafenmaß der jungen Staatsanwältin von 9 Monaten, was sie vorschlägt, dann 2 Jahre und 11 Monate für sexuelle Belästigung und die Körperverletzung und am Ende sagt man alles klar, er stand ja unter Drogeneinfluss, deswegen geringeres Strafmaß. Und da will man irgendwem noch erklären, dass man das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht verlieren soll, in die in die rechtsstaatlichen Institutionen, in die, wie die Welt gesagt hat, weisungsgebundenen Staatsanwälte oder Richter, die solche Entscheidung treffen. Also, es ist mir es ist mir ein absolutes Rätsel, aber ähm ja, leider Realität in Deutschland. Für alle, die jetzt nur einen Ausschnitt oder einen kurzen Clip gesehen haben von der heutigen Livesendung, diese Woche war Montag bis Freitag, normalerweise Montag bis Donnerstag. Nächste Woche bin ich unterwegs, da drehe ich eine Reportage, aber normalerweise bin ich immer Montag bis Donnerstag ab 16 Uhr hier live der Regel alleine zwischendurch mit Gästen, manchmal auch zugeschaltet oder Ausschnitte aus Interviews, die ich dann so geführt habe. Und noch mal der Hinweis, am Sonntag, ja, den 26.10. bin ich in Düsseldorf bei einer Veranstaltung, die wir angemeldet haben, Deutschland, wir müssen reden. 13 bis 17 Uhr am Burgplatz an der Rheinpromenade in Düsseldorf. Ihr seid alle herzlich eingeladen, da vorbeizukommen, euch auch mit uns zu unterhalten. Es wird ein offenes Mikrofon geben zum Sprechen und ähm auch die Beiträge, Inhalte werden dann hier auf dem Kanal zeitnahch veröffentlicht. Ich bedanke mich ganz herzlich fürs zusehen. Wenn ihr hier nichts verpassen möchtet oder die Videos dann, die vom Wochenende aus Düsseldorf kommen, dann sehr gerne den Kanal abonnieren und die Glocke aktivieren. Gerne meine Beiträge kommentieren, eine Bewertung daassen und gerne mit Freunden, Familienbannten teilen. Ich sage tschüss und wir sehen uns im nächsten Video wieder. Bis dahin macht's gut. [Musik] เ